Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Im Folgenden sind die Rahmenbedingungen für sämtliche Verträge und Geschäftsverbindungen von Jan Torben Schnurr – Werbung, Web, PR (im Folgenden AN) und dem Auftraggeber (im Folgenden AG) verständlich zusammengefasst. Diese AGB bilden die vertragliche Grundlage für sämtliche Leistungen des AN an den AG.
()1. Dienstleistungsumfang & Projektierung
Grundlage für alle vom AN durchgeführten Leistungen sind die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen im jeweiligen Projekt. Eine nachträgliche Erweiterung der in einem solchen Vertrag vereinbarten Leistungen ist nichtig. Es bedarf in solchen Fällen einer gesonderten, in schriftlicher Form zu vereinbarenden Projektierung.
Der AN behält sich vor, im Einzelfall zu entscheiden, ob und in wie weit nachträgliche Anfragen Bestandteil eines Projektes sind, oder zu einem neuen Projekt zählen. Aus einmaligen Ausnahmen als Kulanz kann der AG keine Rechte für zukünftige Verfahrensweisen in Folgeprojekten ableiten, auch wenn diese ähnlich gelagert sind.
2. Fristen und Fälligkeiten
Sämtliche Fristen, auch vertragliche Sonder- oder Dringlichkeitsfristen, beginnen erst dann zu laufen, wenn der AG seinen Pflichten, bspw. Zulieferung notwendiger Daten und Unterlagen, Nachweis der geleisteten Anzahlung sofern erforderlich, nachgekommen ist.
Änderungs- und Anpassungswünsche, die sich nach schriftlicher Abnahme sowie Bestätigung der Ab- und Annahme und damit nach Abschluss des Projektes ergeben, verlängern die Lieferfrist entsprechend. Weitergehende Ansprüche des AG, insbesondere aus etwaigen Verzögerungsschäden, sind ausgeschlossen, falls der Grund für die Verzögerung nicht in fahrlässigem oder vorsätzlich schuldhaftem Verhalten des AN resultiert. Die Beweislast liegt dafür beim AG.
Werden Projekte innerhalb ihrer Laufzeit einseitig durch den AG aufgekündigt (beendet), ist der AN berechtigt, sämtliche erbrachten sowie laut Projektplan (oder Angebot) noch zu erbringenden Leistungen sofort in Rechnung zu stellen. Die Fälligkeit tritt in sochen Fällen unverzüglich, d.h. sofort ein. Leistungen, die zum Ursprungsprojekt hinzukommen und für den regulären Ablauf eines Projektes aus Kulanz nicht gesondert berechnet worden wären, werden im Falle der einseitigen Beendigung laufender Projekte durch den AG gesondert in Rechnung gestellt und sind ebenfalls sofort fällig. Dazu zählt insbesondere ein erhöhter Beratungsaufwand, der zu Projektbeginn nicht abschätzbar war.
3. Subunternehmer & Dritte
Der AN ist berechtigt Subunternehmen in Anspruch zu nehmen, soweit dies für die Erfüllung eines Auftrages notwendig ist. Die Beauftragung solcher Subunternehmen erfolgt namens, im Auftrag und auf Rechnung des AG, der sich verpflichtet, den AN für sämtliche sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen. Eine Überwachung des Subunternehmens erfolgt nur auf gesonderten Wunsch, der AN behält sich vor, Entscheidungen in der Zusammenarbeit mit dem Subunternehmen nach eigenem Ermessen zu treffen.
4. Vergütung & Fälligkeit
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (MwSt.), derzeit 19%. Nach der Freigabe von Konzepten und grundsätzlichen Projektrichtungen sind für einzelne Elemente, bspw. die Gestaltung einer Anzeige, zwei Korrekturschleifen implizit. Als Korrekturschleife gilt dabei alles, was eine (erneute) gestalterische Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Element erfordert. Insofern ein Aufwand entsteht, der über diese zwei inkludierten Korrekturschleifen hinausgeht, wird dieser dem AG separat berechnet. Gleiches gilt für Mehraufwand, der aufgrund fehlerhafter Angaben und/oder Datenzulieferung des AG, einer über den vertraglich festgelegten Nutzungszweck einzelner Elemente hinaus gehenden Verwendung und durch nachträgliche Änderungswünsche, die nach der Projektphase beauftragt werden, entsteht. Nebenkosten für Materialien, Fotos (insbesondere aus Bilddatenbanken), Reproduktionen, Versand, Reisekosten, Spesen u.ä. sind dem AN vollumfänglich zu erstatten.
Sofern die Erstellung von Entwürfen nicht vertraglicher Bestandteil von Projekten ist, ist sie separat zu vergüten.
Der AN ist berechtigt Abschlagszahlungen geltend zu machen, sofern Aufträge eine finanzielle Vorleistung des AN von 500,00 EUR überschreiten oder es sich um Neukunden handelt. Für langfristige Projekte ist der AN berechtigt, regelmäßige Abschlagszahlungen gemäß der erbrachten Leistungen zu berechnen. Kleinere und spontan in Auftrag gegebene Projekte werden zum Stundensatz nach Aufwand berechnet.
5. Domainpflege & Domainübertragung
Domains, die durch den AN für den AG erworben werden, sind Eigentum den AN, sofern nicht anders vereinbart. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der AN ist (solange das Geschäftsverhältnis besteht) damit beauftragt, sich um die technische Pflege solcher Domains, d.h. Updates, Aktualisierungen, Backups usw. zu kümmern. Dafür werden 405,15 EUR p.a. (1,11 EUR/Tag) als Pflegepauschale je Domain, auf der sich Content befindet, fällig. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Voraus für das folgende Jahr im Januar des jeweiligen Laufjahres.
Gehen Domains in das Eigentum von AG oder Dritter über, ohne dass eine weitere Pflege i.S.d. Punktes vereinbart wurde, ist der AG dazu verpflichtet, eine Übertragungsgebühr i.H.v. 1.620,60 EUR (netto) (=entspricht der Jahrespflege für 4 Jahre) je registrierter Domain an den AN zu zahlen. Erst nach Zahlung dieser Gebühr ist der AN verpflichtet, die jeweiligen Domains an den AG zu übertragen. Diese Regelung gilt für alle Content Domains sowie insbesondere auch für Domains, die zur externen Umleitung oder zum Zwecke der Vermeidung von Verwechslungen erworben wurden. Die Kündigung einer Content-Domain durch den AG betrifft automatisch auch immer alle Umleitungsdomains, für deren Übertrag dann ebenfalls eine Übertragungsgebühr in derselben Höhe fällig wird.
Mit dem Übertrag von Content-Domains erlischt zugleich jegliche Gewährleistungspflicht des AN für den reibungslosen technischen Ablauf, die Funktionsweisen, die Anzeige sowie alle artverwandten Kriterien, die für die Funktionstüchtigkeit einer Webseite herangezogen werden können und könnten. Ebenso ist eine weitere Nutzung des DIVI-Themes, mit dem der AN sämtlichen Web-Content erstellt & pflegt, nicht mit der Lizenz des AN zulässig. Ausnahmeregelungen bedürfen der Schriftform.
6. Urheber- und Nutzungsrecht
Sämtliche Urheberrechte verbleiben zeitlich und örtlich uneingeschränkt beim AN. Dem AG werden mit Projektabschluss, geltend ab dem vollständigen Zahlungseingang vollumfängliche Nutzungsrechte an Grafiken, Unterlagen, Texten, Bildern usw. eingeräumt. Eingeräumte Nutzungsrechte können bei triftigem Grund durch den AN entzogen werden.
Bestellt der AN im Zuge von Webprojekten Domains i.A. des AG, verbleiben solche Domains im rechtlichen Sinne im Eigentum des AN. Er überlässt solche Domains aber dem AG in dem Sinne, dass Domaininhalte (Content) das Interesse des AG wiederspiegeln. Der AG hat keinen Rechtsanspruch auf die Herausgabe (Überschreibung) solcher Domains. Aus Fällen, in denen der AN Domains ausnahmsweise und aus Kulanz an den AG übergibt, lässt sich kein diesbezüglicher Anspruch für zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle ableiten.
7. Nennungsrecht & Belegmuster
Der AG berechtigt den AN für Ihn umgesetzte Projekte zeitlich uneingeschränkt und nach eigenem Ermessen als Referenzmaterial zu nutzen. Zitate, Bilder von Zitatgebern, Verlinkungen und Unternehmensprofile bedürfen der expliziten Nutzungsberechtigung durch den AG.
8. Haftungsbegrenzung und –ausschluss
Nach schriftlicher Projektabnahme ist der AN von jeglicher Haftung entbunden. Das betrifft insbesondere Updates, Backups, SSL-Zertifizierungen und nachträgliche Eingriffe in bestehende Webauftritte. Nach Projektabschluss geht die Eigentümerschaft an eingerichteten Domains, Alias-Domains und Sub-Domains an den AN über. Hosting-Leistungen bedürfen einer separaten Vereinbarung.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort & Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Landau an der Isar, Hochstraße 17, 94405 Landau an der Isar
9.2. Datennutzung & Datenweitergabe
Daten des AG (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Mailadresse, Telefonnummer, usw.) dürfen in der Datenbank des AN zeitlich uneingeschränkt genutzt, jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden, sollte es sich dabei nicht um Subunternehmer i.S. von Nr. 3 dieser AGB handeln.
Insoweit die Erfüllung eines Vertragsgegenstandes die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern notwendig macht, ist der AN in diesem Rahmen von der Vertraulichkeitsverpflichtung, insbesondere der Daten- und Informationsweitergabe im für den jeweiligen Gegenstand erforderlichen Umfang entbunden und darf entsprechende Inhalte, bspw. grafische Elemente, ansonsten vertrauliche Informationen, bspw. im Changemanagement, an den jeweiligen Dienstleister weitergeben. Es bedarf dazu nicht der separaten Zustimmung des AG.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der gesamten AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien haben an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg soweit wie möglich zu erreichen.
Stand: November 2023